Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

Version 1 Nächste Version anzeigen »

Die INSPIRE-Richtlinie verpflichtet alle EU-Länder über den Aufbau und Betrieb ihrer Geodateninfrastruktur und den Stand der Umsetzung der INSPIRE-Vorgaben zu berichten. Der Durchführungsbeschluss 2019/1372 zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung (Monitoring und Reporting) vom 19. August 2019 gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat und legt ausführliche Durchführungsbestimmungen fest.

Beim Monitoring werden jährlich, automatisiert Kennzahlen zu den Infrastrukturelementen und -inhalten wie Geodatensätzen, Netzdiensten und den sie beschreibenden Metadaten erhoben, daraus Indikatoren berechnet und jährlich spätestens am 31. März veröffentlicht.


  • Keine Stichwörter