INSPIRE-Umsetzung in M-V

Die Umsetzung der INSPIRE-Anforderungen erfolgt in M-V durch verschiedene Stellen, insbesondere durch Landesbehörden und kommunale Behörden. Für die technische Umsetzung und Bereitstellung werden dabei auch IT-Dienstleister in Anspruch genommen.
Durch die Koordinierungsstelle für Geoinformationswesen wird der Aufbau und Betrieb von interoperablen Geodatendiensten in M-V koordiniert. Dafür werden Beratungen und fachliche Unterstützung für die betroffenen Stellen angeboten. 
Mit den Regelungen des Teil 2 – Geodateninfrastruktur – des GeoVermG M-V werden alle Behörden in Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet die entsprechenden INSPIRE-Vorgaben umzusetzen.


Hinweise zu den Ergebnissen des INSPIRE-Monitorings


Auswerteverfahren

Das Auswerteverfahren zum INSPIRE-Monitoring wurde 2019 auf ein automatisiertes Verfahren umgestellt. Alle erforderlichen Informationen werden durch die Europäische Kommission über das JRC (Joint Research Center) aus den Metadaten abgeleitet. Grundlage sind die Metadaten, welche über die nationalen Metadatenkataloge - in Deutschland: Geodatenkatalog.de mit Stand Anfang Dezember - zugänglich waren. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://wiki.gdi-de.org/display/insp/Monitoring

 

Ergebnisbereitstellung

Die Ergebnisse des INSPIRE-Monitorings werden jährlich Ende Februar/Anfang März im INSPIRE-Geoportal veröffentlicht. Die berechneten Indikatoren für Deutschland sind dort ebenfalls einsehbar.

Zusätzlich zu den Indikatoren steht auf dieser Internetseite auch jeweils eine Liste mit fehlerhaften Daten- und Dienste-Metadatensätzen auf Ebene der betroffenen geodatenhaltenden Stellen zum Download bereit („test reports of failed records“). Diese Listen enthalten alle Metadaten, die die Validierung nicht bestanden haben. Dazu wird auch die ID des fehlgeschlagenen Tests angegeben.


Empfehlungen für das weitere Vorgehen

Mit Hilfe der Listen mit fehlerhaften Daten- und Dienste-Metadatensätzen sollten die Metadaten-Inhalte durch die geodatenhaltenden Stellen überprüft und ggf. korrigiert werden. Ziel ist es, die Qualität der Metadaten zu verbessern, um die Anforderungen für das nächste INSPIRE-Monitoring zu erfüllen.

Seit dem 21.10.2020 sind alle INSPIRE-relevanten Geodatensätze für die INSPIRE-Anhang-Themen I, II und III interoperabel bereitzustellen. Hierfür sollten die geodatenhaltenden Stellen aktiv an der Umsetzung der Bereitstellung interoperabler Dienste arbeiten.

Bitte informieren Sie sich dazu auch auf unserer Internetseite:  www.laiv-mv.de/gdimv/INSPIRE

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