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Am  ist die Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft getreten. Sie ist bis zum von den Mitgliedstaaten umzusetzen. In der Durchführungsverordnung wird klar Bezug auf die INSPIRE-Richtlinie genommen. Daher werden aktuell sowohl auf europäischer Ebene in der Maintenance and Implementation Group als auch auf nationaler Ebene in der GDI-DE die Auswirkungen der Durchführungsverordnung auf die Umsetzung von INSPIRE geprüft. Ziel ist es, die Anforderungen der Durchführungsverordnung auf der Basis von INSPIRE mit möglichst wenig zusätzlichen Aufwänden einheitlich umzusetzen. Dabei ist auch eine enge Abstimmung mit der Open-Data-Community erforderlich, da die Durchführungsverordnung über die Veröffentlichung von raumbezogenen Informationen hinausgeht.

Informationen und FAQs zu Hochwertigen Datensätzen (HVD) finden Sie hier:

Sind Sie mit der Umsetzung der Anforderungen der Durchführungsverordnung zu hochwertigen Datensätzen beschäftigt und haben konkrete Fragen, die Sie gerne mit anderen Akteuren in der GDI-DE diskutieren möchten? Dann klicken Sie bitte auf nachfolgenden Button, um einen neuen Beitrag zu erstellen:

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