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Die folgenden Informationen sind ein Auszug aus Ergebnissen des Ansprechpartner-Workshop der GDI-DE im März 2018 und bzgl. der Relevanz für den Einsatz der GDI-DE Registry gefiltert.
Verpflichtungen aus der INSPIRE-Richtlinie (und damit in Bezug stehenden Verordnungen) | Begründung | rechtliche Grundlage | Kommentar/weitere Erläuterungen | ||
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Jedes Geo-Objekt eines von der INSPIRE Richtlinie betroffen Geodatensatzes ist von der geodatenhaltende Stelle mit einem eindeutigen Objektidentifikator zu versehen und zu veröffentlichen. Dieser muss folgende Bedingungen erfüllen:
| Zur Nutzung von externen Anwendungen als Verweis auf das Geo-Objekt |
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Definition sowie Zusammensetzung zu "namespace" und "loacalID" gem. Verordnung (EG)
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Szenarien zur Vergabe eines eindeutigen Objektidentifikators | Vorteil | Nachteil | Kommentar/weitere Erläuterungen | ||
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Vorgaben der GDI-DE, siehe Konvention zur Bildung von Namensräumen in der GDI-DE Grundlegendes Muster ist: https://registry.gdi-de.org/id/de.jeweiligesLänderkürzel (vorgesehen zur weiteren Untergliederung durch die Länder selbst) siehe auch 2018-03-21_Einfuehrung_Namensraeume.pdf und 2018-03-21_Namensraeume_Registry.pdf |
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Weitere Untergliederung systematisch/sprechend Einer Logik folgend (orientiert an Themen, Datenquellen und Verwaltungseinheiten) werden sprechende Namensräume vergeben (siehe folgende Beispiele). |
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Szenarien zur Erfüllung der Zugänglichkeit | Vorteil | Nachteil | Kommentar/weitere Erläuterungen | ||
Namensraum-Register in der GDI-DE Registry | |||||
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Bei weitergehenden fachlichen Fragen zur GDI-DE Registry wenden Sie sich bitte an den Support der GDI-DE.