BEANTWORTET


Gibt es Vorgaben oder Hinweise, wo und wie die HVD veröffentlicht werden sollen? Es soll dazu bereits erste Ideen hinsichtlich der Nutzung von bundesweiten Fachportalen geben, andererseits gibt es auch Daten, die originär von Seiten der Länder oder Kommunen verantwortet werden.

Wie ist mit bereits vorhandenen Online-Datenportalen und verfügbaren Massendownloads der datenhaltenden Stellen umzugehen?

Verweis auf FAQ

Gibt es Vorgaben, wo und wie die HVD veröffentlicht werden sollen? Wie ist mit bereits vorhandenen Online-Datenportalen und verfügbaren Massendownloads der datenhaltenden Stellen umzugehen?

3 Kommentare

  1. Die Daten sollten über die Portale der datenhaltenden Stellen bereitgestellt werden. Die Metadaten werden über GovData zentral bereitgestellt (richtig?).

    Wenn es bereits Massendownloads für relevante Daten gibt, die die entsprechenden Vorgaben der HVD-VO erfüllen, sollten diese angegeben werden.

    1. Anja Litka sagt:

      Die Metadaten werden über GovData zentral bereitgestellt (richtig?).

      Die aus der HVD DVO entstehende Pflicht zur Berichterstattung kann über die Kataloge der nationalen Datenportale, hier GovData, erfolgen. (Referenz/Quelle: GovData: Informationen zu Hochwertige Datensätze / Allgemein)

  2. Da es hier offenbar immer noch Missverständnisse zu geben scheint. Die Logik funktioniert so:

    • Es gibt Daten (egal ob HVD oder nicht). Diese werden mit Daten-Metadaten beschrieben.
    • Es besteht dabei die Verpflichtung Daten als Darstellungs- / Downloaddienst bereit zu stellen. Dabei ist es egal, ob etwas ein Massendownload ist oder ein normaler Downloaddienst. Jeder OGC-Downloaddienst ist auch ein Massendownload. Das ist nur eine Sache der Konfiguration und nichts Schwieriges. Alle Dienste werden ebenfalls mit Metadaten beschrieben. Durch die Daten-Dienste-Kopplung ist sichergestellt, dass mit Hilfe eines Rückwärtsbezugs von Daten- zu Dienste-Metadatensätzen von jedermann festgestellt werden kann, über welche Dienste Daten bereitgestellt werden.
    • Wenn ich diese Daten-Metadaten selektiere und damit mein "Bereitstellungsportal" befülle, damit zu sehen ist, unter welchen URLs ich diese Daten den Kundinnen und Kunden offeriere, dann ist das meine eigene Sache. Diese Portale dienen nur dazu, die Daten an Kundinnen und Kunden zu bringen. Sie sind vom Prinzip her sonst überhaupt nicht wichtig für eine funktionierende GDI. Sie zeigen nur, welche Produkte es gibt. Niemand braucht sich Gedanken zu machen, ob er / sie ein Portal hat oder nicht. Weder INSPIRE noch HVD machen dazu eine Vorgabe. Deshalb ist es auch so sinnlos, ausgerechnet in mehr und mehr Portale Geld zu stecken. Viele wichtiger ist, dass die Daten technisch bereitgestellt wurden. Und das wurden sie eben nur, wenn zu Daten Dienste existieren und wenn zu Daten und Diensten Metadaten existieren. Beides muss über die Daten-Dienste-Kopplung gemäß GDI-DE Konventionen zu Metadaten gekoppelt sein. Dass sich daran eine ganze Reihe von Bundesländern aus welchen Gründen auch immer, nicht halten, ist ein anderes Problem. Man fragt sich dann schon, warum darüber nicht diskutiert wird.

    Außerdem gilt: räumliche Daten sind mit ISO-Metadaten zu beschreiben, sonstige Daten sind mit DCAT-Metadaten zu beschreiben. ISO wird spätestens durch die Transformation ISO2DCATdurch FITKO/GovData über den Geodatenkatalog.de zu DCAT gewandelt, sofern es sich überhaupt um OpenData handelt. Alles, was dort gewandelt wurde, geht ohnehin ins GovData-Portal. Die Eigenschaft "HVD" wird aus DCAT-Metdaten abgelesen. Mehr ist dazu bisher noch nicht bekannt. Aber es ist damit klar, dass alle HVD-Daten im GovData-Portal präsentiert werden.


    Und um noch die Frage zu beantworten: "Wie ist mit bereits vorhandenen Online-Datenportalen und verfügbaren Massendownloads der datenhaltenden Stellen umzugehen?"

    Meine Überzeugung ist, dass es völlig egal, was damit geschieht. Jeder kann das handhaben wie er möchte - je nachdem, wieviel Geld und Arbeit ihm so etwas wert ist. Technisch geht es in einer GDI nur um Daten, Dienste, Metadaten. Und die Metadaten  müssen natürlich ordentlich aufbereitet und über CSW bereitgestellt sein, damit sie in den offiziellen Workflow zum Geodatenkatalog.de / GovData kommen.