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Zur Umsetzung der HVD-Verordnung hätte ich die nachfolgende Fragestellung.
Zu 1. GEORAUM
1.1. Erfasste Datensätze
...
Ein äquivalenter Maßstab wird im Allgemeinen als ganze Zahl angegeben, die den Nenner des Maßstabs bezeichnet…
→ Sind u. a. Gebäude und Flurstücke in der verfügbaren räumlichen Auflösung bereitzustellen, d. h. aus dem ALKIS größer 1:5000, z. B. 1:1000 oder 1:500 (was in Deutschland Sinn macht, da sonst rechtlich relevante Details verloren gehen)?
Auf der AdV-Klausurtagung im April 2023 wurde ein Beschluss zur Umsetzung der DVO-HVD im amtlichen Vermessungswessen (P 2023/13) gefasst.
Durch Präzisierung der Maßstabsvorgabe in der finalen Anlage zur DVO-HVD (u. a. Annex, Nr. 1.1, Sätze 3 und 4; „Daten, die in einer höheren räumlichen Auflösung (als im Maßstab 1:5.000) verfügbar sind“) können die Daten des Liegenschaftskatasters nicht per se aus Maßstabsgründen von ihrer HVD-Festlegung ausgenommen werden, sondern nur, wenn rechtliche Gründe nach § 2 DNG vorliegen (z. B. Zugangsbeschränkungen nach Landesrecht).
Im Wesentlichen hat sich die AdV in ihrem Beschluss auf folgende Punkte verständigt:
Die AdV-Standardprodukte der Länder sind vom Datennutzungsgesetz (DNG) betroffen und als hochwertige Datensätze (HVD) im Sinne der Richtlinie (EU) 2019/1024 (PSI-Richtlinie) und der Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 (DVO-HVD) identifiziert. Zu diesen Produkten zählen u. a.:
Eine detaillierte Auflistung der betroffenen Datensätze ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Nicht betroffen sind u.a.:
Für die geldleistungsfrei bereitgestellten Geobasisdaten der Länder wird die Verwendung einer der nachfolgenden Lizenzen, möglichst in der aktuellsten Fassung, empfohlen
Die Anwendung der Beschlussregelungen erfolgt - sofern noch erforderlich - individuell durch die Länder, jedoch spätestens zum Umsetzungstermin der Vorgaben der DVO HVD (9. Juni 2024). Die Betroffenheit der Zentralen Stellen wird noch geprüft.
Andre Schönitz
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AdV-Vorsitzender
c/o Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Referat 13 (Vermessungs- und Geoinformationswesen, Grundstückwertermittlung)
Henning-von-Tresckow-Straße 9-13
14467 Potsdam
Telefon: +49 (0331) 866 2130
E-Mail: AdV-Vorsitz@mik.brandenburg.de
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