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Die folgenden Informationen wurden im Nachgang zum sind ein Auszug aus Ergebnissen des Ansprechpartner-Workshop der GDI-DE im März 2018 zusammengetragen und aufbereitet und bzgl. der Relevanz für den Einsatz der GDI-DE Registry gefiltert.

Section
  • Der Objektidentifikator zusammen mit der Service-URL muss nur einmal in einer externen Anwendung erfasst werden.
  • Eine Registrierung des Namensraums für die Identifikatoren ist nicht erforderlich
  • Performance
  • Betriebsaufwand für die Admin.-oberfläche zur Diensteverwaltung
  • Der Identifikator des Geo-Objektes (eindeutiger Ressourcenbezeichner) wird gem. Verordnung EG Nr. 1089/2010 (Anhang I 2.1, Identifikator) und Verordnung EG Nr. 1253/2013 (Anhang I (5)) vergeben.
  • Der Zugang sowie die Herstellung der Eindeutigkeit erfolgt über die Metadaten der Geoinformationsressource. Dazu ist es erforderlich, dass die Anwendung den Ressourcenidentifikator aus den Metadaten "kennt".

    Kontakt und weiterführende Informationen

    Bei weitergehenden fachlichen Fragen zur GDI-DE Registry wenden Sie sich bitte an den Support der GDI-DE.

    Column
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    Wie sind Notwendigkeit, Aufbau und Lebenszyklus von Identifikatoren für Geo-Objekte geregelt?

    Verpflichtungen aus der INSPIRE-Richtlinie (und damit in Bezug stehenden Verordnungen)

    Begründungrechtliche GrundlageKommentar/weitere Erläuterungen

    Jedes Geo-Objekt eines von der INSPIRE Richtlinie betroffen Geodatensatzes ist von der geodatenhaltende Stelle mit einem eindeutigen Objektidentifikator zu versehen und zu veröffentlichen. Dieser muss folgende Bedingungen erfüllen:

    • solange das Geo-Objekt besteht, besteht der Objektidentifikator unverändert
    • der Objektidentifikator besteht mindestens aus den Attributen "namespace" und "localID"
    • Die Attribute "namespace" und "localID" des Objektidentifikators sind für verschiedene Versionen des Geo-Objektes immer gleich

    Zur Nutzung von externen Anwendungen als Verweis auf das Geo-Objekt

    • Verordnung (EG) Nr. 1089/2010
      • Artikel 9 "Handhabung von Identifikatoren" Nr. 2 - Artikel 10 "Lebenszklus von Geo-Objekten" Nr.2
      • Anhang I - 2.1, Identifikator
    • Der Objektidentifikator kann als aufrufbare URL umgesetzt werden, mindestens als URI
    • Die Online-Adresse für den Zugriff auf den Dienst ist kein Bestandteil des Objektidentifikators und muss daher nicht während des Lebenszyklus des Geodatensatzes unverändert bestehen bleiben

    Definition sowie Zusammensetzung zu "namespace" und "loacalID" gem. Verordnung (EG)

    • es gibt keine Einschränkungen/Vorgaben zur Zusammensetzung
    • "namespace" ist der Namensraum, der die Datenquelle des Geo-Objektes eindeutig kennzeichnet
    • "localID" ist ein lokaler Identifikator, der von der geodatenhaltenden Stelle zugewiesen wird. Der lokale Identifikator muss innerhalb des Namensraums ("namespace") einmalig (und nur dort) sein, so dass kein anderes Geo-Objekt den gleichen Identifikator besitzt.

    • Verordnung EG Nr. 1089/2010
      • Anhang I 2.1, Identifikator
    • Verordnung EG Nr. 1253/2013
      • Anhang I (5)


    Wie kann ein eindeutiger Objektidentifikator (hier: mittels GDI-DE Registry) aufgebaut werden?

    Szenarien zur Vergabe eines eindeutigen ObjektidentifikatorsVorteilNachteilKommentar/weitere Erläuterungen

    Namensraum-Vorgaben der GDI-DE zur Nutzung der GDI-DE Registry (Namensraumregister), siehe Konvention zur Bildung von Namensräumen in der GDI-DE

    Grundlegendes Muster ist: https://registry.gdi-de.org/id/de.jeweiligesLänderkürzel (vorgesehen zur weiteren Untergliederung durch die Länder selbst)

    siehe auch 2018-03-21_Einfuehrung_Namensraeume.pdf und 2018-03-21_Namensraeume_Registry.pdf

    • aufrufbare URL
    • Performance
    • zusätzlicher Administrationsaufwand
    • grundsätzliche Betriebskosten (pauschal im Betrieb GDI-DE; nicht nutzungsabhängig für die Länder)
    • Bei der Nutzung der GDI-DE Registry (Namensraumregister) sowie Einhaltung der Vorgaben ist der Objektidentifikator eine aufrufbare URL.

    Weitere Untergliederung systematisch/sprechend

    Einer Logik folgend (orientiert an Themen, Datenquellen und Verwaltungseinheiten) werden sprechende Namensräume vergeben .

    Beispiele:

    (siehe folgende Beispiele).

    • menschenlesbar
    • übersichtlich und erkennbar, um welche Objekte es sich handelt
    • hoher organisatorischer Aufwand

    • Pfegeaufwand, falls sich Bezug zu sprechendem Namensraum ändert (z.B. Umbenennung Verwaltungseinheit oder Behörde)

    • Kann als aufrufbare URL umgesetzt werden, mindestens als URI
    • Verwendung von Behördenbezeichnungen und Ministeriumskürzeln vermeiden, wenn Änderungsgefahr nach Wahlen besteht!
    • einheitliche Struktur, da zentral von Kontaktstelle verwaltet
    • Arbeits- und Pflegeaufwand liegt ausschließlich bei Kontaktstelle
    • Kontaktstelle GDI-NW bleibt genehmigende Stelle auch für Namensräume weit unten in der Gliederung
    • NI: Unterteilung nach Verwaltungseinheiten; darunter Gliederung durch die Verwaltungseinheit selbst nach technischen und/oder fachlichen Aspekten: GDI-NI_Namensraumkonzept.pdf
    • individuelle Gestaltungsmöglichkeiten für Verwaltungen je nach Erfordernis
    • Arbeits- und Pflegeaufwand wird auf Verwaltungen verteilt
    • begrenzte Übersichtlichkeit
    • kein Eingriffsmöglichkeit für Kontaktstelle
    • Kontaktstelle GDI-NI delegiert Verantwortung für Namensräume weit unten in der Gliederung an die jeweilige Verwaltung

    dynamisch (chaotische Lagerung)
    Die Objektidentifikatoren werden von der geodatenhaltenden Stelle gem. der Verordnung EG Nr. 1089/2010 (Anhang I 2.1, Identifikator) und Verordnung EG Nr. 1253/2013 (Anhang I (5)) eigenverantwortlich vergeben. Es gibt somit keine weiteren Einschränkungen/Vorgaben zur Zusammensetzung.

    Beispiel für einen nicht sprechenden und nicht aufrufbaren Objektidentifikator (URI):

    1. Vergabe eines eindeutigen Ressourcenbezeichner der Geoinformationsressource
      BeispielEinesEindeutigenRessourcenbezeichner/73fed37f-6999-41c8-9b90-2f813f3bb7d8
    2. Erweiterung des eindeutigen Ressourcenbezeichner der Geoinformationsressource um eine ObjektID
      Flurstuecke616d24bb-b385-49d7-9834-24e3c7202fedNr1
    3. Ergebnis ist ein eindeuter Objektidentifikator
      BeispielEinesEindeutigenRessourcenbezeichner/73fed37f-6999-41c8-9b90-2f813f3bb7d8/Flurstuecke616d24bb-b385-49d7-9834-24e3c7202fedNr1

    Beispiel für einen nicht sprechenden und aufrufbaren Objektidentifikator (URL):

    1.  Vergabe eines eindeutigen Ressourcenbezeichner der Geoinformationsressource
      http://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/ows/Beispiel/73fed37f-6999-41c8-9b90-2f813f3bb7d8
    2. Erweiterung des eindeutigen Ressourcenbezeichner der Geoinformationsressource um eine ObjektID
      Flurstuecke616d24bb-b385-49d7-9834-24e3c7202fedNr1
    3. Ergebnis ist ein eindeuter Objektidentifikator
      http://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/ows/Beispiel/73fed37f-6999-41c8-9b90-2f813f3bb7d8/Flurstuecke616d24bb-b385-49d7-9834-24e3c7202fedNr1
    • geringer organisatorsicher Aufwand
    • nicht menschenlesbar
    • Kann als aufrufbare URL umgesetzt werden, mindestens als URI


    Wie kann die Forderung nach Zugänglichkeit, d.h. Aufruf des Geo-Objektes

    zur Nutzung in einer externen Anwendung,

    (hier: mittels GDI-DE Registry) erfüllt werden?

    Szenarien zur Erfüllung der Zugänglichkeit

    VorteilNachteilKommentar/weitere Erläuterungen
    Namensraumregister
    Namensraum-Register in der GDI-DE Registry




    • Der Identifikator des Geo-Objektes (eindeutiger Ressourcenbezeichner) wird gem. Verordnung EG Nr. 1089/2010 (Anhang I 2.1, Identifikator) und Verordnung EG Nr. 1253/2013 (Anhang I (5)) vergeben.
    • Der Namensraum des Identifikators ("namespace") wird zwecks Unterstützung durch die GDI-DE Registry nach einheitlichen Regeln gebildet, siehe
    Empfehlungen zur
    • Kenntnis des Objektidentifikators allein reicht aus, um Auflösung (i.d.R. zu WFS) zu erreichen
    • kein direkter Betriebsaufwand für die geodatenhaltende Stelle
    • Bei Änderungen der Service-URL muss diese sowohl in den Metadaten als auch in der GDI-Registry beim Namensraum, der die Zuordnung erhalten hat, gleichermaßen gepflegt werden.
    • grundsätzlicher Pflegeaufwand für Registry-Einträge (abhängig von Zuständigkeiten: ggf. Länder-Kontaktstelle übergeordnet)
    • Performance


    • Der Objektidentifikator wird zu einer aufrufbaren URL. In einer externen Anwendung muss somit nur der Objektidentifikator einmal hinterlegt werden. Der Aufruf des Services (Angabe der Service-URL) entfällt, da dieser von der geodatenhaltenden Stelle in der Registry gepflegt wird.
    Administrationsoberfläche zur Diensteverwaltung
    • Der Identifikator des Geo-Objektes (eindeutiger Ressourcenbezeichner) wird gem. Verordnung EG Nr. 1089/2010 (Anhang I 2.1, Identifikator) und Verordnung EG Nr. 1253/2013 (Anhang I (5)) vergeben.
    • Die Service-URL bleibt für den Lebenszyklus des Geodatensatzes in den Metadaten unverändert
    • Service URL muss nur einmal in den Metadaten erfasst werden. Eine weitere Pfege sowie erforderliche Anpassungen erfolgen über die Administrationsoberfläche
    • Auch hier besteht die Möglichkeit, den Objektidentifikator als URL zu erzeugen. In dem Fall wäre dieses Szenario mit dem zum Namensraumregister gleich zu setzen.
    Aufruf über die Metadaten der Geoinformationsressource
    • Performance
    • kein Betriebsaufwand für eine Anwendung
    • Eine Registrierung des Namensraums für die Identifikatoren ist nicht erforderlich
    • Pfege der Metadaten aussreichend
     
    • Die aktuelle Service URL muss aus den Metadaten der jeweiligen Ressource extrahiert werden.
    • Neben dem Identifikator des Geoobjektes wird auch der Ressourcenidentifikator aus den Metadaten benötigt.
     
    • Der Zugang erfolgt über den eindeutigen und für den Lebenszyklus einer Geoinformationsressource unveränderten Identifikator der Metadaten. Aus diesem muss dann die aktuelle Service URL extrahiert werden.

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