- Der Identifikator des Geo-Objektes (eindeutiger Ressourcenbezeichner) wird gem. Verordnung EG Nr. 1089/2010 (Anhang I 2.1, Identifikator) und Verordnung EG Nr. 1253/2013 (Anhang I (5)) vergeben.
- Der Namensraum des Identifikators ("namespace") wird zwecks Unterstützung durch die GDI-DE Registry nach einheitlichen Regeln gebildet, siehe Empfehlungen zur Benutzung der Registry und 2018-03-21_Einfuehrung_Namensraeume.pdf
- Der Namensraum erhält im Namensraum-Register der GDI-DE Registry zudem eine Zuordnung zu einem Downloaddienst, d.h. der vollständige Identifikator des Geoobjektes ("namespce" plus "localId") wird "auflösbar". Der zugeordnete Downloaddienst liefert als Antwort das vollständige Objekt zum angefragten Identifikator, siehe auch 2018-03-21_Namensraeume_Registry.pdf
| - Kenntnis des Objektidentifikators allein reicht aus, um Auflösung (i.d.R. zu WFS) zu erreichen
- kein direkter Betriebsaufwand für die geodatenhaltende Stelle
| - Bei Änderungen der Service-URL muss diese sowohl in den Metadaten als auch in der GDI-Registry beim Namensraum, der die Zuordnung erhalten hat, gleichermaßen gepflegt werden.
- grundsätzlicher Pflegeaufwand für Registry-Einträge (abhängig von Zuständigkeiten: ggf. Länder-Kontaktstelle übergeordnet)
- Performance
| - Der Objektidentifikator wird zu einer aufrufbaren URL. In einer externen Anwendung muss somit nur der Objektidentifikator einmal hinterlegt werden. Der Aufruf des Services (Angabe der Service-URL) entfällt, da dieser von der geodatenhaltenden Stelle in der Registry gepflegt wird.
| Administrationsoberfläche zur Diensteverwaltung | - Der Identifikator des Geo-Objektes (eindeutiger Ressourcenbezeichner) wird gem. Verordnung EG Nr. 1089/2010 (Anhang I 2.1, Identifikator) und Verordnung EG Nr. 1253/2013 (Anhang I (5)) vergeben.
- Die Service-URL bleibt für den Lebenszyklus des Geodatensatzes in den Metadaten unverändert
| - Der Objektidentifikator zusammen mit der Service-URL muss nur einmal in einer externen Anwendung erfasst werden.
- Eine Registrierung des Namensraums für die Identifikatoren ist nicht erforderlich
- Performance
- Betriebsaufwand für die Admin.-oberfläche zur Diensteverwaltung
- Service URL muss nur einmal in den Metadaten erfasst werden. Eine weitere Pfege sowie erforderliche Anpassungen erfolgen über die Administrationsoberfläche
- Auch hier besteht die Möglichkeit, den Objektidentifikator als URL zu erzeugen. In dem Fall wäre dieses Szenario mit dem zum Namensraumregister gleich zu setzen.
| Aufruf über die Metadaten der Geoinformationsressource | Der Identifikator des Geo-Objektes (eindeutiger Ressourcenbezeichner) wird gem. Verordnung EG Nr. 1089/2010 (Anhang I 2.1, Identifikator) und Verordnung EG Nr. 1253/2013 (Anhang I (5)) vergeben.Der Zugang sowie die Herstellung der Eindeutigkeit erfolgt über die Metadaten der Geoinformationsressource. Dazu ist es erforderlich, dass die Anwendung den Ressourcenidentifikator aus den Metadaten "kennt".
- Performance
- kein Betriebsaufwand für eine Anwendung
- Eine Registrierung des Namensraums für die Identifikatoren ist nicht erforderlich
- Pfege der Metadaten aussreichend
| - Die aktuelle Service URL muss aus den Metadaten der jeweiligen Ressource extrahiert werden.
- Neben dem Identifikator des Geoobjektes wird auch der Ressourcenidentifikator aus den Metadaten benötigt.
| - Der Zugang erfolgt über den eindeutigen und für den Lebenszyklus einer Geoinformationsressource unveränderten Identifikator der Metadaten. Aus diesem muss dann die aktuelle Service URL extrahiert werden.
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