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Je nach Aufrufbarkeit |
Die Regulierung von Geodatendiensten befindet sich derzeit noch in der Bearbeitung und wird im Zusammenhang mit den sogenannten Invoke Diensten (Diensten zum Abrufen von Geodatendiensten) betrachtet. Geplant ist die bestehenden Verordnungen hinsichtlich Netzdienste und hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten zu erweitern.
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des Geodatendienstes (Spatial Data Services, SDS) wird unterschieden in:
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Die Klassifizierung der Geodatendienste ist an das Vorhandensein von Metadatenelementen geknüpft. Beispielsweise muss für einen aufrufbaren Geodatendienst das Metadatenelement „Resource Locator“ (linkage) angegeben werden, über den der Geodatendienst zugänglich ist. |
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Für die Kategorisierung der Geodatendienste wird die ISO 19119 um das Element „category“ erweitert. Jeder Geodatendienst, der (nicht-konforme) INSPIRE-Geodatensätze verarbeitet bzw. zugänglich macht |
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(aufrufbarer Geodatendienst), muss mit zusätzlichen Metadatenelementen beschrieben werden. Die konkreten Anforderungen sind in Anhang V der Interoperabilitätsverordnung enthalten. Die zusätzlichen Anforderungen hinsichtlich Interoperabilität (Anhang VI) und Harmonisierung (Anhang VII) sind zu erfüllen, wenn der Geodatendienst mindestens einen konformen INSPIRE-Geodatensatz (d.h. im INSPIRE-Datenmodell) verarbeitet. In diesem Fall gelten die Fristen zur Bereitstellung der "interoperablen" Geodatensätze, die der Geodatendienst verarbeitet. Es gelten nur Dienste als INSPIRE-Geodatendienste, |
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die INSPIRE- |
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Geodatensätze verarbeiten und keine Netzdienste sind. Die Bereitstellung zusätzlicher Dienste |
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ist nicht gefordert. |
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Siehe auch: Zusammenfassung des aktuellen Stands bezüglich Spatial Data Services und Invoke Services (AK Geodienste, 22.10.2013)
Beabsichtigt ist sowohl die Verordnung (EU) Nr. 976/2009 zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinien hinsichtlich Netzdienste als auch die Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und –diensten zu erweitern. Außerdem wird ein Technical Guidance Dokument für die technische Umsetzung erstellt.
05.12.2013 - 06.01.2014 | Kommissions-interne Abstimmung der Entwürfe zur Änderung der Verordnungen zu Netzdiensten und Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (Inter-Service Consultation) |
07.01.2014 - 31.01.2014 | Kommissions-intern abgestimmte Version |
Februar/März 2014 | Übersetzung der Kommissions-intern abgestimmten Version |
Ende März/Anfang April | Abstimmung im INSPIRE Committee |
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Rechtliche Dokumente
Umsetzungsanleitungen |
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