Info |
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Die folgenden Informationen wurden im Nachgang zum sind ein Auszug aus Ergebnissen des Ansprechpartner-Workshop der GDI-DE im März 2018 zusammengetragen und aufbereitet. |
Erläuternden Text hinzufügen!
und bzgl. der Relevanz für den Einsatz der GDI-DE Registry gefiltert. |
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Verpflichtungen aus der INSPIRE-Richtlinie (und damit in Bezug stehenden Verordnungen)
| Begründung | rechtliche Grundlage | Kommentar/weitere Erläuterungen |
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Jedes |
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Geo-Objekt eines von der INSPIRE Richtlinie betroffen Geodatensatzes ist von der geodatenhaltende Stelle mit einem eindeutigen Objektidentifikator zu versehen und zu veröffentlichen. Dieser muss folgende Bedingungen erfüllen: - solange das Geo-Objekt besteht, besteht der Objektidentifikator unverändert
- der Objektidentifikator besteht mindestens aus den Attributen "namespace" und "localID"
- Die Attribute "namespace" und "localID" des Objektidentifikators sind für verschiedene Versionen des Geo-Objektes immer gleich
| Zur Nutzung von externen Anwendungen als Verweis auf das Geo-Objekt | - Verordnung (EG) Nr. 1089/2010
- Artikel 9 "Handhabung von Identifikatoren" Nr. 2 - Artikel 10 "Lebenszklus von Geo-Objekten" Nr.2
- Anhang I - 2.1, Identifikator
| - Der Objektidentifikator kann als aufrufbare URL umgesetzt werden, mindestens als URI
- Die Online-Adresse für den Zugriff auf den Dienst ist kein Bestandteil des Objektidentifikators und muss daher nicht während des Lebenszyklus des Geodatensatzes unverändert bestehen bleiben
| Definition sowie Zusammensetzung zu "namespace" und "loacalID" gem. Verordnung (EG) - es gibt keine Einschränkungen/Vorgaben zur Zusammensetzung
- "namespace" ist der Namensraum, der die Datenquelle des Geo-Objektes eindeutig kennzeichnet
- "localID" ist ein lokaler Identifikator, der von der geodatenhaltenden Stelle zugewiesen wird. Der lokale Identifikator muss innerhalb des Namensraums ("namespace") einmalig (und nur dort) sein, so dass kein anderes Geo-Objekt den gleichen Identifikator besitzt.
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| - Verordnung EG Nr. 1089/2010
- Anhang I 2.1, Identifikator
- Verordnung EG Nr. 1253/2013
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Szenarien zur Vergabe eines eindeutigen Objektidentifikators | Vorteil | Nachteil | Kommentar/weitere Erläuterungen |
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Beispiele:
- NW: Unterteilung in Land bzw. Kommunen; darunter nach INSPIRE-Themen und Datenquellen getrennt: 2018-03-21_Konzept_Namensraeume_NRW.pdf
- NI: Unterteilung nach Verwaltungseinheiten; darunter Gliederung durch die Verwaltungseinheit selbst nach technischen und/oder fachlichen Aspekten: GDI-NI_Namensraumkonzept.pdf
(siehe folgende Beispiele). | - menschenlesbar
- übersichtlich und erkennbar, um welche Objekte es sich handelt
| hoher organisatorischer Aufwand Pfegeaufwand, falls sich Bezug zu sprechendem Namensraum ändert (z.B. Umbenennung Verwaltungseinheit oder Behörde)
| - Kann als aufrufbare URL umgesetzt werden, mindestens als URI
- Verwendung von Behördenbezeichnungen und Ministeriumskürzeln vermeiden, wenn Änderungsgefahr nach Wahlen besteht
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dynamisch (chaotische Lagerung)
Die Objektidentifikatoren werden von der geodatenhaltenden Stelle gem. der Verordnung EG Nr. 1089/2010 (Anhang I 2.1, Identifikator) und Verordnung EG Nr. 1253/2013 (Anhang I (5)) eigenverantwortlich vergeben. Es gibt somit keine weiteren Einschränkungen/Vorgaben zur Zusammensetzung.
Beispiel für einen nicht sprechenden und nicht aufrufbaren Objektidentifikator (URI):
- Vergabe eines eindeutigen Ressourcenbezeichner der Geoinformationsressource
BeispielEinesEindeutigenRessourcenbezeichner/73fed37f-6999-41c8-9b90-2f813f3bb7d8 - Erweiterung des eindeutigen Ressourcenbezeichner der Geoinformationsressource um eine ObjektID
Flurstuecke616d24bb-b385-49d7-9834-24e3c7202fedNr1 - Ergebnis ist ein eindeuter Objektidentifikator
BeispielEinesEindeutigenRessourcenbezeichner/73fed37f-6999-41c8-9b90-2f813f3bb7d8/Flurstuecke616d24bb-b385-49d7-9834-24e3c7202fedNr1
Beispiel für einen nicht sprechenden und aufrufbaren Objektidentifikator (URL):
- Vergabe eines eindeutigen Ressourcenbezeichner der Geoinformationsressource
http://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/ows/Beispiel/73fed37f-6999-41c8-9b90-2f813f3bb7d8 - Erweiterung des eindeutigen Ressourcenbezeichner der Geoinformationsressource um eine ObjektID
Flurstuecke616d24bb-b385-49d7-9834-24e3c7202fedNr1 - Ergebnis ist ein eindeuter Objektidentifikator
http://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/ows/Beispiel/73fed37f-6999-41c8-9b90-2f813f3bb7d8/Flurstuecke616d24bb-b385-49d7-9834-24e3c7202fedNr1
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- geringer organisatorsicher Aufwand
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- Kann als aufrufbare URL umgesetzt werden, mindestens als URI
Szenarien zur Erfüllung der Zugänglichkeit
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| | - einheitliche Struktur, da zentral von Kontaktstelle verwaltet
| - Arbeits- und Pflegeaufwand liegt ausschließlich bei Kontaktstelle
| - Kontaktstelle GDI-NW bleibt genehmigende Stelle auch für Namensräume weit unten in der Gliederung
| - NI: Unterteilung nach Verwaltungseinheiten; darunter Gliederung durch die Verwaltungseinheit selbst nach technischen und/oder fachlichen Aspekten: GDI-NI_Namensraumkonzept.pdf
| - individuelle Gestaltungsmöglichkeiten für Verwaltungen je nach Erfordernis
- Arbeits- und Pflegeaufwand wird auf Verwaltungen verteilt
| - begrenzte Übersichtlichkeit
- kein Eingriffsmöglichkeit für Kontaktstelle
| - Kontaktstelle GDI-NI delegiert Verantwortung für Namensräume weit unten in der Gliederung an die jeweilige Verwaltung
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Szenarien zur Erfüllung der Zugänglichkeit |
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| Vorteil | Nachteil | Kommentar/weitere Erläuterungen |
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Namensraum-Register in der GDI-DE Registry
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- Geo-Objektes (eindeutiger Ressourcenbezeichner) wird gem. Verordnung EG Nr. 1089/2010 (Anhang I 2.1, Identifikator) und Verordnung EG Nr. 1253/2013 (Anhang I (5)) vergeben.
- Der Namensraum des Identifikators ("namespace") wird zwecks Unterstützung durch die GDI-DE Registry nach einheitlichen Regeln gebildet, siehe
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| - Kenntnis des Objektidentifikators allein reicht aus, um Auflösung (i.d.R. zu WFS) zu erreichen
- kein direkter Betriebsaufwand für die geodatenhaltende Stelle
| - Bei Änderungen der Service-URL muss diese sowohl in den Metadaten als auch in der GDI-Registry beim Namensraum, der die Zuordnung erhalten hat, gleichermaßen gepflegt werden.
- grundsätzlicher Pflegeaufwand für Registry-Einträge (abhängig von Zuständigkeiten: ggf. Länder-Kontaktstelle übergeordnet)
- Performance
| - Der Objektidentifikator wird zu einer aufrufbaren URL. In einer externen Anwendung muss somit nur der Objektidentifikator einmal hinterlegt werden. Der Aufruf des Services (Angabe der Service-URL) entfällt, da dieser von der geodatenhaltenden Stelle in der Registry gepflegt wird.
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- Der Identifikator des Geoobjektes (eindeutiger Ressourcenbezeichner) wird gem. Verordnung EG Nr. 1089/2010 (Anhang I 2.1, Identifikator) und Verordnung EG Nr. 1253/2013 (Anhang I (5)) vergeben.
- Die Service-URL bleibt für den Lebenszyklus des Geodatensatzes in den Metadaten unverändert
- Der Objektidentifikator zusammen mit der Service-URL muss nur einmal in einer externen Anwendung erfasst werden.
- Eine Registrierung des Namensraums für die Identifikatoren ist nicht erforderlich
- Performance
Bei weitergehenden fachlichen Fragen zur GDI-DE Registry wenden Sie sich bitte an den Support der GDI-DE. |
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- Betriebsaufwand für die Admin.-oberfläche zur Diensteverwaltung
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- Service URL muss nur einmal in den Metadaten erfasst werden. Eine weitere Pfege sowie erforderliche Anpassungen erfolgen über die Administrationsoberfläche
- Auch hier besteht die Möglichkeit, den Objektidentifikator als URL zu erzeugen. In dem Fall wäre dieses Szenario mit dem zum Namensraumregister gleich zu setzen.
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- Performance
- kein Betriebsaufwand für eine Anwendung
- Eine Registrierung des Namensraums für die Identifikatoren ist nicht erforderlich
- Pfege der Metadaten aussreichend
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- Die aktuelle Service URL muss aus den Metadaten der jeweiligen Ressource extrahiert werden.
- Neben dem Identifikator des Geoobjektes wird auch der Ressourcenidentifikator aus den Metadaten benötigt.
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- Der Zugang erfolgt über den eindeutigen und für den Lebenszyklus einer Geoinformationsressource unveränderten Identifikator der Metadaten. Aus diesem muss dann die aktuelle Service URL extrahiert werden.
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