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Lebenszyklus von Geo-Objekten und Handhabung von Identifikatoren
Verpflichtungen aus der INSPIRE-Richtlinie (und damit in Bezug stehenden Verordnungen)

Begründungrechtliche GrundlageKommentar/weitere Erläuterungen

Jedes Geoobjekt eines von der INSPIRE Richtlinie betroffen Geodatensatzes ist von der geodatenhaltende Stelle mit einem eindeutigen Objektidentifikator zu versehen und zu veröffentlichen. Dieser muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • solange das Geo-Objekt besteht, besteht der Objektidentifikator unverändert
  • der Objektidentifikator besteht mindestens aus den Attributen "namespace" und "localID"
  • Die Attribute "namespace" und "localID" des Objektidentifikators sind für verschiedene Versionen des Geo-Objektes immer gleich

Zur Nutzung von externen Anwendungen als Verweis auf das Geo-Objekt

  • Verordnung (EG) Nr. 1089/2010
    • Artikel 9 "Handhabung von Identifikatoren" Nr. 2 - Artikel 10 "Lebenszklus von Geo-Objekten" Nr.2
    • Anhang I - 2.1, Identifikator
  • Der Objektidentifikator kann als aufrufbare URL umgesetzt werden, mindestens als URI
  • Die Online-Adresse für den Zugriff auf den Dienst ist kein Bestandteil des Objektidentifikators und muss daher nicht während des Lebenszyklus des Geodatensatzes unverändert bestehen bleiben

Definition sowie Zusammensetzung zu "namespace" und "loacalID" gem. Verordnung (EG)

  • es gibt keine Einschränkungen/Vorgaben zur Zusammensetzung
  • "namespace" ist der Namensraum, der die Datenquelle des Geo-Objektes eindeutig kennzeichnet
  • "localID" ist ein lokaler Identifikator, der von der geodatenhaltenden Stelle zugewiesen wird. Der lokale Identifikator muss innerhalb des Namensraums ("namespace") einmalig (und nur dort) sein, so dass kein anderes Geo-Objekt den gleichen Identifikator besitzt.

  • Verordnung EG Nr. 1089/2010
    • Anhang I 2.1, Identifikator
  • Verordnung EG Nr. 1253/2013
    • Anhang I (5)


Szenarien zur Vergabe eines eindeutigen ObjektidentifikatorsVorteilNachteilKommentar/weitere Erläuterungen

Namensraum-Vorgaben der GDI-DE zur Nutzung der GDI-DE Registry (Namensraumregister), siehe Konvention zur Bildung von Namensräumen in der GDI-DE

Grundlegendes Muster ist: https://registry.gdi-de.org/id/de.jeweiligesLänderkürzel (vorgesehen zur weiteren Untergliederung durch die Länder selbst)

siehe auch 2018-03-21_Einfuehrung_Namensraeume.pdf und 2018-03-21_Namensraeume_Registry.pdf

  • aufrufbare URL
  • Performance
  • zusätzlicher Administrationsaufwand
  • grundsätzliche Betriebskosten (pauschal im Betrieb GDI-DE; nicht nutzungsabhängig für die Länder)
  • Bei der Nutzung der GDI-DE Registry (Namensraumregister) sowie Einhaltung der Vorgaben ist der Objektidentifikator eine aufrufbare URL.

systematisch/sprechend

Einer Logik folgend (orientiert an Themen, Datenquellen und Verwaltungseinheiten) werden sprechende Namensräume vergeben.

Beispiele:

  • menschenlesbar



  • übersichtlich und erkennbar, um welche Objekte es sich handelt
  • hoher organisatorischer Aufwand




  • Pfegeaufwand, falls sich Bezug zu sprechendem Namensraum ändert (z.B. Umbenennung Verwaltungseinheit oder Behörde)

  • Kann als aufrufbare URL umgesetzt werden, mindestens als URI
  • Verwendung von Behördenbezeichnungen und Ministeriumskürzeln vermeiden, wenn Änderungsgefahr nach Wahlen besteht

dynamisch (chaotische Lagerung)
Die Objektidentifikatoren werden von der geodatenhaltenden Stelle gem. der Verordnung EG Nr. 1089/2010 (Anhang I 2.1, Identifikator) und Verordnung EG Nr. 1253/2013 (Anhang I (5)) eigenverantwortlich vergeben. Es gibt somit keine weiteren Einschränkungen/Vorgaben zur Zusammensetzung.

Beispiel für einen nicht sprechenden und nicht aufrufbaren Objektidentifikator (URI):

  1. Vergabe eines eindeutigen Ressourcenbezeichner der Geoinformationsressource
    BeispielEinesEindeutigenRessourcenbezeichner/73fed37f-6999-41c8-9b90-2f813f3bb7d8
  2. Erweiterung des eindeutigen Ressourcenbezeichner der Geoinformationsressource um eine ObjektID
    Flurstuecke616d24bb-b385-49d7-9834-24e3c7202fedNr1
  3. Ergebnis ist ein eindeuter Objektidentifikator
    BeispielEinesEindeutigenRessourcenbezeichner/73fed37f-6999-41c8-9b90-2f813f3bb7d8/Flurstuecke616d24bb-b385-49d7-9834-24e3c7202fedNr1

Beispiel für einen nicht sprechenden und aufrufbaren Objektidentifikator (URL):

  1.  Vergabe eines eindeutigen Ressourcenbezeichner der Geoinformationsressource
    http://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/ows/Beispiel/73fed37f-6999-41c8-9b90-2f813f3bb7d8
  2. Erweiterung des eindeutigen Ressourcenbezeichner der Geoinformationsressource um eine ObjektID
    Flurstuecke616d24bb-b385-49d7-9834-24e3c7202fedNr1
  3. Ergebnis ist ein eindeuter Objektidentifikator
    http://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/ows/Beispiel/73fed37f-6999-41c8-9b90-2f813f3bb7d8/Flurstuecke616d24bb-b385-49d7-9834-24e3c7202fedNr1
  • geringer organisatorsicher Aufwand
  • nicht menschenlesbar
  • Kann als aufrufbare URL umgesetzt werden, mindestens als URI
  • Beispiel: Die Telefonnummer 123456 (= Name) wird erst in Verbindung mit einer Vorwahl (= Namensraum) eindeutig. Die Telefonnummer 030 123456 repräsentiert ein anderes "Objekt" als die Telefonnummer 069 123456. Fortgesetzt wird diese Sichtweise für dieses Beispiel noch durch die internationale Vorwahl für Deutschland.
Zweck von Namensräumen in einer Geodateninfrastruktur:




Kontakt und weiterführende Informationen

Bei weitergehenden fachlichen Fragen zur GDI-DE Registry wenden Sie sich bitte an den Support der GDI-DE.

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