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Die Koordinierungsstelle GDI-DE hat zum Austausch und zur Diskussion von Fragestellungen rund um das INSPIRE-Monitoring ein „Forum“ eingerichtet. |
Das Verfahren zur Durchführung des INSPIRE-Monitoring 2020 entspricht dem Verfahren aus dem vergangenen Jahr. Die einzige Änderung betrifft die Berechnung der Indikatoren zur Metadaten-Konformität (MDi1.1 und MDi1.2). Es werden nur noch Metadaten als konform gewertet, die auf der Version 2.0 des Technical Guidance Dokumentes basieren und den entsprechenden Konformitätstest im INSPIRE Validator bestehen (siehe Abschnitt Konformität zum Technical Guidance Dokument Metadaten der EU). Nähere Informationen zum Verfahren können der Präsentation des JRC vom 13.10.2020 entnommen werden.
Der "Snapshot" für das INSPIRE-Monitoring 2020 (= Harvesting der "inspireidentifizierten" Metadaten aus dem Geodatenkatalog.de durch die EU) erfolgt ab dem 15.12.2020. Um das Harvesting durch die EU entsprechend vorbereiten zu können, müssen bis zum 30.11.2020 alle Metadaten, die im INSPIRE-Monitoring 2020 Berücksichtigung finden sollen, im Geodatenkatalog.de verfügbar sein (bitte die entsprechenden Harvesting-Zyklen beachten!) .
Der Geodatenkatalog.de wird regelmäßig im zweiwöchigen Turnus im INSPIRE Geoportal geharvestet, um während des gesamten Jahres neben der Aktualität des INSPIRE Geoportals eine Überprüfung der Verfügbarkeit und Qualität der Ressourcen sicherzustellen.
In 2020 liegt der Fokus in der Umsetzung der folgenden INSPIRE-Anforderungen (siehe auch Erläuterungen unter "Was ist zu tun?"):
Eine Übersicht der verfügbaren Werkzeuge zur Qualitätssicherung ist hier zu finden.
Am 19.08.2019 ist der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung in Kraft getreten, der die bisher geltende Entscheidung 2009/442/EG vom 05.06.2009 ersetzt. Der Durchführungsbeschluss gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und regelt, was umgesetzt werden muss. Ziel der Anpassungen ist es, die Überwachung und Berichterstattung zu vereinfachen, eine verbesserte Vergleichbarkeit zu erreichen und den Verwaltungsaufwand der Berichterstattung zu verringern.
Das Monitoring-Verfahren wurde 2019 auf ein automatisiertes Verfahren umgestellt. Alle erforderlichen Informationen werden aus den Metadaten abgeleitet, die über die nationalen Metadatenkataloge (in Deutschland: Geodatenkatalog.de) zugänglich sind. D.h. es werden im INSPIRE-Monitoring keine Ressourcen erfasst, die (noch) nicht mit Metadaten beschrieben und über den Geodatenkatalog.de zugänglich sind. Des Weiteren werden nur Ressourcen im INSPIRE-Monitoring erfasst, deren Metadaten das Schlüsselwort "inspireidentifiziert" beinhalten.
Die Berechnung der Indikatoren erfolgt ausschließlich auf Basis der Metadaten. Die Methodik zur Berechnung der Indikatoren kann dem "Guidance document for calculation of indicators in support of Commission Decision (EU) 2019/1372 implementing Directive 2007/2/EC (INSPIRE) as regards monitoring and reporting", Version 2.0 entnommen werden.
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Die folgenden Indikatoren werden berechnet:
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Für die Berechnung des Indikators DSi1.3 ist die Kennzeichnung von sog. "Priority Data Sets" erforderlich. Hierbei handelt es sich um Geodatensätze, die im Rahmen der Umweltberichterstattung der EU verwendet werden (Berichtsdatensätze). Die Kennzeichnung erfolgt über die Ergänzung von Schlüsselwörtern in den zugehörigen Metadaten.
Die Berichtsdatensätze werden i.d.R. bei den zuständigen Bundesbehörden erzeugt und bereitgestellt. Derzeit wird geprüft, ob darüber hinaus in den Ländern weitere "Priority Data Sets" existieren, die zusätzlich gekennzeichnet werden müssen.
Für die Berechnung der Indikatoren DSi1.4 und DSi1.5 ist die Kennzeichnung von regionalen und nationalen Geodatensätzen erforderlich. Dies erfolgt über die Ergänzung von Schlüsselwörtern in den zugehörigen Metadaten. Der "Spatial Scope" kann sich dabei von der tatsächlichen geografischen Abdeckung des Datensatzes unterscheiden. Beispielsweise decken Datensätze zu Küstenstreifen nur das Küstengebiet von Deutschland ab, sind in ihrer Bedeutung aber deutschlandweit gültig. Sie sind daher mit dem Schlüsselwort "National" zu kennzeichnen. Während die Kennzeichnung von regionalen und nationalen Geodatensätzen verpflichtend ist, können darüber hinaus auch lokale Geodatensätze mit dem Schlüsselwort "Lokal" gekennzeichnet werden. Zur Unterstützung der Klassifizierung von regionalen und nationalen Geodatensätze können die Definitionen und Beschreibung der Codelist-Werte sowie diese Beispiele herangezogen werden.
Stichtag für die Ableitung der Informationen aus den Metadaten ist der 15. Dezember. Die Ergebnisse werden jeweils am 31. März des Folgejahres in der INSPIRE Knowledge Base veröffentlicht.
Da das Monitoring ausschließlich aus den Metadaten abgeleitet wird, müssen die geodatenhaltenden Stellen dafür Sorge tragen, dass
Hierzu gehört auch eine funktionierende Daten-Dienste-Kopplung sicherzustellen. Die Metadaten müssen über den Geodatenkatalog.de zugänglich gemacht werden, d.h. die geodatenhaltenden Stellen haben ebenso dafür Sorge zu tragen, dass die Metadaten rechtzeitig vor Durchführung des Monitoring durch den Geodatenkatalog.de geharvestet werden.
Gemäß Konvention der GDI-DE muss für INSPIRE-relevante Ressourcen das Schlüsselwort „inspireidentifiziert“ in den Metadaten eingetragen sein. Nur die Ressourcen, deren Metadaten dieses Schlüsselwort enthalten, werden über den Geodatenkatalog.de an das INSPIRE Geoportal abgegeben und im Monitoring berücksichtigt. Die korrekte Angabe des Schlüsselwortes kann mit der GDI-DE Testsuite getestet werden (Testklasse "Metadaten | Konventionen der GDI-DE für INSPIRE-relevante Metadaten (Version 1.1.1)").
Die Metadaten müssen die Anforderungen des europäischen Technical Guidance Dokumentes zur Umsetzung von Metadaten erfüllen. Ab dem Monitoring 2020 wird eine Konformität zur Version 2.0 erwartet. Daher müssen alle Metadaten bis zum 30.11.2020 auf eine Konformität zur Version 2.0 umgestellt werden. Die Konformität zum Technical Guidance Dokument Version 2.0 kann mit der GDI-DE Testsuite (empfohlen) oder dem INSPIRE Validator getestet werden. Zur Unterstützung der Nutzung des INSPIRE Validator steht eine Anleitung zur Verfügung. Weitere Hinweise des AK Metadaten zur Umsetzung der Anforderungen erhalten Sie hier.
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Innerhalb der GDI-DE sind darüber hinaus die Metadaten-Konventionen der GDI-DE zu erfüllen. Die aktuelle Version 2.0.3 berücksichtigt bereits die Anforderungen aus dem europäischen Technical Guidance Dokument Version 2.0. Die Konformität zu den Metadaten-Konventionen kann mit der GDI-DE Testsuite getestet werden.
Handelt es sich um einen Geodatensatz mit regionaler oder nationaler Bedeutung muss zusätzlich das Schlüsselwort "Regional" oder "National" gemäß „Spatial Scope“-Codeliste in den Metadaten eingetragen werden. Die europäische Kommission hat hierfür eine konkrete Anleitung zur Verfügung gestellt. Ein Test zur korrekten Angabe der Schlüsselwörter in den Metadaten wird derzeit entwickelt.
Handelt es sich bei dem Geodatensatz um einen sog. „Priority Data Set“ müssen zusätzliche Schlüsselwörter gemäß „Priority Data Sets“-Codeliste in den Metadaten eingetragen werden. Auch hierfür hat die europäische Kommission eine konkrete Anleitung zur Verfügung gestellt. Die Kennzeichnung der „Priority Data Sets“ durch die betroffenen Bundesbehörden ist bereits weitestgehend im Zuge der Realisierung des „Priority Data Sets Viewers“ im INSPIRE Geoportal erfolgt. Ein Test zur korrekten Angabe der Schlüsselwörter in den Metadaten wird derzeit entwickelt.
Für die Berechnung der Indikatoren zur Zugänglichkeit der Geodatensätze über Darstellungs- und Downloaddienste ist eine funktionierende Daten-Dienste-Kopplung die Voraussetzung. Ein Datensatz gilt dann als zugänglich, wenn der gekoppelte Darstellungsdienst bzw. Downloaddienst durch das INSPIRE Geoportal gefunden wird und verfügbar, d.h. aufrufbar ist. Die Methode zur Daten-Dienste-Kopplung, die in der GDI-DE umgesetzt wird und die in den Metadaten-Konventionen der GDI-DE bzw. den Handlungsempfehlungen zur Bereitstellung von Darstellungsdiensten und Downloaddiensten in der GDI-DE beschrieben ist, wird vom INSPIRE Geoportal unterstützt. Ob die Daten-Dienste-Kopplung funktioniert, kann bspw. mit dem Resources Linkage Checker der EU getestet werden. Zur Unterstützung der Nutzung des Resources Linkage Checker steht eine Anleitung zur Verfügung.
Die Ressourcen sind dann im INSPIRE Geoportal verfügbar, wenn sie mit Metadaten beschrieben sind und diese über den Geodatenkatalog.de zugänglich sind. D.h. es müssen folgende Schritte durchlaufen werden, bevor die Ressourcen im INSPIRE Geoportal sichtbar bzw. Änderungen an den Metadaten wirksam sind:
Die Verfügbarkeit der Ressourcen im INSPIRE Geoportal kann entweder über das INSPIRE Geoportal selbst (bei einer großen Menge an Ressourcen sehr zeitaufwändig) oder über den INSPIRE Resource Browser überprüft werden. Zur Unterstützung der Nutzung des INSPIRE Resource Browser steht eine Anleitung zur Verfügung.