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Für eine effiziente Umsetzung im Umweltbereich wird der Bedarf einer zentralen Koordinierungs- und Anlaufstelle für übergeordnete Fragen gesehen.

Aufgaben der zentralen Koordinierungsstelle könnten die Erstellung eines Umsetzungsleitfadens, die Unterstützung bei der Identifikation der betroffenen Datensätze in Zusammenarbeit mit den UMK-Fachgremien, die Klärung einer zentralen technischen Bereitstellung (insbesondere dort, wo bereits Berichtsdaten vorliegen) sowie die Organisation von Wissensaustausch/Fortbildungen sein.

Artikel 3 Abs. 1 der HVD-VO legt nahe, dass jede datenhaltende Stelle Schnittstellen für HVD sowie eine Kontaktstelle für Fragen und Probleme zur Verfügung stellen muss. Kann die Definition und Dokumentation geeigneter Schnittstellenformate gebündelt auf Ressort-, Landes- oder Bundesebene erfolgen? Eine zentrale Bereitstellung einer API könnte die Verfügbarkeit und Pflege der erwähnten API-Nutzungsbedingungen und API-Dokumentation vereinfachen und letztlich die reibungslose und wirksame Veröffentlichung der hochwertigen Datensätze gewährleisten.

Konkrete Frage: Ist eine zentrale Koordinierung und/oder zentrale technische Bereitstellung auf Bundesebene geplant?

Verweis auf FAQ

Ist eine zentrale Koordinierungs- und Anlaufstelle auf Bundesebene für übergeordnete Fragen und die Koordinierung der Umsetzung der DVO-HVD im Umweltbereich geplant? Aufgaben einer solchen Koordinierungsstelle könnten die Erstellung eines Umsetzungsleitfadens, die Unterstützung bei der Identifikation der betroffenen Datensätze in Zusammenarbeit mit den UMK-Fachgremien, die Klärung einer zentralen technischen Bereitstellung (insbesondere dort, wo bereits Berichtsdaten vorliegen) sowie die Organisation von Wissensaustausch/Fortbildungen sein.

1 Comment

  1. Datenhaltende Stellen müssen

    • gewährleisten, dass die Daten über eine API und ggf. als Massendownload zur Verfügung gestellt werden (Art. 3(1))
    • Nutzungsbedingungen und Kriterien für die Dienstqualität festlegen und veröffentlichen (Art. 3(2))
    • API-Nutzungsbedingungen und API-Dokumentation veröffentlichen (Art. 3(3))
    • Eine Kontaktstelle benennen (Art. 3(4))
    • Datensätze in den Metadaten als HVD kennzeichnen (Art. 3(5))

    Die zentrale technische Bereitstellung einer API (und Erfüllung der damit verbundenen Dokumentations- und Veröffentlichungspflichten) für mehrere datenhaltende Stellen ist denkbar und mit den Vorgaben der HVD-VO vereinbar. Derzeit ist allerdings (noch) keine zentrale Koordinierung oder zentrale technische Bereitstellung auf Bundesebene geplant.

    Allerdings würde eine zentrale Bereitstellung nur dann Sinn machen, wenn es bisher keine Bereitstellung über eine API gibt, die den Kriterien entspricht.

    Offene Fragen:

    • Für welche Daten würde sich eine solche zentrale Bereitstellung eignen/anbieten?
    • Welche Stellen könnten so eine Funktion übernehmen? Könnte das evtl. umwelt.info übernehmen?