BEANTWORTET  


Artikel 3 der HVD-VO behandelt die Veröffentlichung der Daten über Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs). Es gibt keine technischen Spezifikationen und Standards für die zu verwendenden Datenformate und Schnittstellen bzw. Bereitstellungswege. Es besteht Klärungsbedarf zur Ausgestaltung der API.

Können technische Spezifikationen und/oder Standards benannt werden, die für eine solche API vorgesehen sind?

Verweis auf FAQ

Sind für die von der DVO-HVD vorgeschriebenen APIs bestimmte technische Spezifikationen und/oder Standards vorgesehen? Kann die Definition und Dokumentation geeigneter Schnittstellenformate gebündelt auf Ressort-, Landes- oder Bundesebene erfolgen?

3 Kommentare

  1. Die HVD-VO macht keine Vorschriften für zu verwendenden API-Spezifikationen oder -Standards. APIs müssen lediglich dokumentiert sein, und es müssen lediglich Nutzungsbedingungen definiert und veröffentlicht werden.

    „Anwendungsprogrammierschnittstelle (API)“ ist sehr generell als „ein Bestand an Funktionen, Verfahren, Definitionen und Protokollen für die Maschine-zu-Maschine-Kommunikation und den lückenlosen Datenaustausch“ definiert.

    Die als API zu betrachtenden INSPIRE TGs und BPs zu Download-Diensten (ggf. sind das nicht alle - siehe Diskussion zu Atom Feeds) erfüllen die Dokumentationspflicht. Nutzungsbedingungen werden in den Dienste-MD beschrieben (TBC).