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Erläuterung

Die Regulierung von Geodatendiensten befindet sich derzeit noch in der Bearbeitung und wird im Zusammenhang mit den sogenannten Invoke Diensten (Diensten zum Abrufen von Geodatendiensten) betrachtet. Geplant ist die bestehenden Verordnungen hinsichtlich Netzdienste und hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten zu erweitern.

Je nach Abrufbarkeit des Geodatendienstes (Spatial Data Services, SDS) wird unterschieden in:

  • Nicht aufrufbare Geodatendienste (Not invocable SDS)
  • Aufrufbare Geodatendienste (Invocable SDS)
  • Interoperable Geodatendienste (Interoperable SDS)
  • Harmonisierte Geodatendienste (Harmonised SDS)
  • Geodatendienste konform zur Verordnung Netzdienste (Networkservices)

Die Klassifizierung der Geodatendienste ist an das Vorhandensein von Metadatenelementen geknüpft. Beispielsweise muss für einen aufrufbaren Geodatendienst das Metadatenelement „Resource Locator“ (linkage) angegeben werden, über den der Geodatendienst zugänglich ist.

Für jeden Geodatendienst, der INSPIRE-Geodatensätze verarbeitet bzw. zugänglich macht, muss bis spätestens 6 Monate nach Inkrafttreten der Änderung der Verordnung zur Interoperabilität von Geodatensätzen und –diensten (noch nicht in Kraft) ein Metadatensatz erzeugt und veröffentlicht werden. Für die Kategorisierung der Geodatendienste wird die ISO 19119 um das Element „category“ erweitert. Ein Jahr nach Inkrafttreten der o.g. Änderung sind zusätzlich die für die„Aufrufbaren Geodatendienste“ relevanten Metadaten bereitzustellen (Zugangsadressen, Konformitätsdeklarationen). 

Es gelten nur Dienste als INSPIRE-Geodatendienste, wenn diese mit INSPIRE-Geodatensätzen arbeiten. Die Bereitstellung zusätzlicher Dienste wird nicht gefordert.

Siehe auch: Zusammenfassung des aktuellen Stands bezüglich Spatial Data Services und Invoke Services (AK Geodienste, 22.10.2013)

Implementierung in Deutschland

Die Implementierung von INSPIRE-Geodatendiensten erfolgt dezentral durch die geodatenhaltenden Stellen bzw. in deren Auftrag.

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