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Überregional tätige Ver- und Entsorgungsunternehmen halten INSPIRE-relevante Daten vor. Im Zuge der Zusammenarbeit zwischen Ver- und Entsorgern und der GDI-DE treten vermehrt Anfragen an die Koordinierungsstelle GDI-DE auf, wie überregional tätige Akteure in die GDI-DE Registry eingebunden werden können. Derzeit gibt es noch kein schlüssiges Konzept, wie mit diesem Fall umgegangen werden soll. Oft gibt es allerdings schon Länderlösungen, die bereits mit dieser Situation umgehen. Dies betriftt neben dem INSPIRE-Monitoring vor allem auch das Namensraumregister.
Die Organisation der GDI-DE Registry berücksichtigt die Bundes- und die Landesebene. Unterhalb der Namensräume des Bundes- bzw. der Länder können weitere Unternamensräume registriert werden. Die Konventionen hierfür werden jeweils beim Bund bzw. in den Ländern vereinbart. Die Zuständigkeit für die Namensräume und äquivalent für den Monitoringclient ist damit klar geregelt. Wenn nun jedoch überregional agierende Anbieter in der GDI-DE Registry tätig werden, fehlt die Organisationsebene zur Verwaltung der Namensräume sowie der Monitoringmeldungen.
Daraus resultieren folgende Fragen, die sicherlich nicht abschließend sind:
Um den weiteren Handlungsbedarf abzuleiten, ist es erforderlich, einen möglichst umfassenden Überblick über die Situationen und Erfahrungen in den Ländern zu bekommen. Darüber hinaus sind die Expertenmeinungen der betroffenen GDI-DE Akteure hier von zentraler Bedeutung, um eine sinnvolle Befassung zu ermöglichen und das weitere Vorgehen skizzieren zu können
Land | Hinweis / Ergänzung / Meinung / Lösungsvorschlag |
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