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Die folgenden Informationen wurden im Nachgang zum Ansprechpartner-Workshop der GDI-DE im März 2018 zusammengetragen und aufbereitet.

Wie sind Notwendigkeit, Aufbau und Lebenszyklus von Identifikatoren für Geo-Objekte geregelt?

Verpflichtungen aus der INSPIRE-Richtlinie (und damit in Bezug stehenden Verordnungen)

Begründungrechtliche GrundlageKommentar/weitere Erläuterungen

Jedes Geo-Objekt eines von der INSPIRE Richtlinie betroffen Geodatensatzes ist von der geodatenhaltende Stelle mit einem eindeutigen Objektidentifikator zu versehen und zu veröffentlichen. Dieser muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • solange das Geo-Objekt besteht, besteht der Objektidentifikator unverändert
  • der Objektidentifikator besteht mindestens aus den Attributen "namespace" und "localID"
  • Die Attribute "namespace" und "localID" des Objektidentifikators sind für verschiedene Versionen des Geo-Objektes immer gleich

Zur Nutzung von externen Anwendungen als Verweis auf das Geo-Objekt

  • Verordnung (EG) Nr. 1089/2010
    • Artikel 9 "Handhabung von Identifikatoren" Nr. 2 - Artikel 10 "Lebenszklus von Geo-Objekten" Nr.2
    • Anhang I - 2.1, Identifikator
  • Der Objektidentifikator kann als aufrufbare URL umgesetzt werden, mindestens als URI
  • Die Online-Adresse für den Zugriff auf den Dienst ist kein Bestandteil des Objektidentifikators und muss daher nicht während des Lebenszyklus des Geodatensatzes unverändert bestehen bleiben

Definition sowie Zusammensetzung zu "namespace" und "loacalID" gem. Verordnung (EG)

  • es gibt keine Einschränkungen/Vorgaben zur Zusammensetzung
  • "namespace" ist der Namensraum, der die Datenquelle des Geo-Objektes eindeutig kennzeichnet
  • "localID" ist ein lokaler Identifikator, der von der geodatenhaltenden Stelle zugewiesen wird. Der lokale Identifikator muss innerhalb des Namensraums ("namespace") einmalig (und nur dort) sein, so dass kein anderes Geo-Objekt den gleichen Identifikator besitzt.

  • Verordnung EG Nr. 1089/2010
    • Anhang I 2.1, Identifikator
  • Verordnung EG Nr. 1253/2013
    • Anhang I (5)


Wie kann ein eindeutiger Objektidentifikator aufgebaut werden?

Szenarien zur Vergabe eines eindeutigen ObjektidentifikatorsVorteilNachteilKommentar/weitere Erläuterungen

Namensraum-Vorgaben der GDI-DE zur Nutzung der GDI-DE Registry (Namensraumregister), siehe Konvention zur Bildung von Namensräumen in der GDI-DE

Grundlegendes Muster ist: https://registry.gdi-de.org/id/de.jeweiligesLänderkürzel (vorgesehen zur weiteren Untergliederung durch die Länder selbst)

siehe auch 2018-03-21_Einfuehrung_Namensraeume.pdf und 2018-03-21_Namensraeume_Registry.pdf

  • aufrufbare URL
  • Performance
  • zusätzlicher Administrationsaufwand
  • grundsätzliche Betriebskosten (pauschal im Betrieb GDI-DE; nicht nutzungsabhängig für die Länder)
  • Bei der Nutzung der GDI-DE Registry (Namensraumregister) sowie Einhaltung der Vorgaben ist der Objektidentifikator eine aufrufbare URL.

systematisch/sprechend

Einer Logik folgend (orientiert an Themen, Datenquellen und Verwaltungseinheiten) werden sprechende Namensräume vergeben.

Beispiele:

  • menschenlesbar



  • übersichtlich und erkennbar, um welche Objekte es sich handelt
  • hoher organisatorischer Aufwand




  • Pfegeaufwand, falls sich Bezug zu sprechendem Namensraum ändert (z.B. Umbenennung Verwaltungseinheit oder Behörde)

  • Kann als aufrufbare URL umgesetzt werden, mindestens als URI
  • Verwendung von Behördenbezeichnungen und Ministeriumskürzeln vermeiden, wenn Änderungsgefahr nach Wahlen besteht

dynamisch (chaotische Lagerung)
Die Objektidentifikatoren werden von der geodatenhaltenden Stelle gem. der Verordnung EG Nr. 1089/2010 (Anhang I 2.1, Identifikator) und Verordnung EG Nr. 1253/2013 (Anhang I (5)) eigenverantwortlich vergeben. Es gibt somit keine weiteren Einschränkungen/Vorgaben zur Zusammensetzung.

Beispiel für einen nicht sprechenden und nicht aufrufbaren Objektidentifikator (URI):

  1. Vergabe eines eindeutigen Ressourcenbezeichner der Geoinformationsressource
    BeispielEinesEindeutigenRessourcenbezeichner/73fed37f-6999-41c8-9b90-2f813f3bb7d8
  2. Erweiterung des eindeutigen Ressourcenbezeichner der Geoinformationsressource um eine ObjektID
    Flurstuecke616d24bb-b385-49d7-9834-24e3c7202fedNr1
  3. Ergebnis ist ein eindeuter Objektidentifikator
    BeispielEinesEindeutigenRessourcenbezeichner/73fed37f-6999-41c8-9b90-2f813f3bb7d8/Flurstuecke616d24bb-b385-49d7-9834-24e3c7202fedNr1

Beispiel für einen nicht sprechenden und aufrufbaren Objektidentifikator (URL):

  1.  Vergabe eines eindeutigen Ressourcenbezeichner der Geoinformationsressource
    http://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/ows/Beispiel/73fed37f-6999-41c8-9b90-2f813f3bb7d8
  2. Erweiterung des eindeutigen Ressourcenbezeichner der Geoinformationsressource um eine ObjektID
    Flurstuecke616d24bb-b385-49d7-9834-24e3c7202fedNr1
  3. Ergebnis ist ein eindeuter Objektidentifikator
    http://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/ows/Beispiel/73fed37f-6999-41c8-9b90-2f813f3bb7d8/Flurstuecke616d24bb-b385-49d7-9834-24e3c7202fedNr1
  • geringer organisatorsicher Aufwand
  • nicht menschenlesbar
  • Kann als aufrufbare URL umgesetzt werden, mindestens als URI


Wie kann die Forderung nach Zugänglichkeit, d.h. Aufruf des Geo-Objektes zur Nutzung in einer externen Anwendung, erfüllt werden?

Szenarien zur Erfüllung der Zugänglichkeit

VorteilNachteilKommentar/weitere Erläuterungen
Namensraumregister in der GDI-DE Registry




  • Der Identifikator des Geo-Objektes (eindeutiger Ressourcenbezeichner) wird gem. Verordnung EG Nr. 1089/2010 (Anhang I 2.1, Identifikator) und Verordnung EG Nr. 1253/2013 (Anhang I (5)) vergeben.
  • Der Namensraum des Identifikators ("namespace") wird zwecks Unterstützung durch die GDI-DE Registry nach einheitlichen Regeln gebildet, siehe Empfehlungen zur Registry und 2018-03-21_Einfuehrung_Namensraeume.pdf
  • Der Namensraum erhält im Namensraum-Register der GDI-DE Registry zudem eine Zuordnung zu einem Downloaddienst, d.h. der vollständige Identifikator des Geoobjektes ("namespce" plus "localId") wird "auflösbar". Der zugeordnete Downloaddienst liefert als Antwort das vollständige Objekt zum angefragten Identifikator, siehe auch 2018-03-21_Namensraeume_Registry.pdf
  • Kenntnis des Objektidentifikators allein reicht aus, um Auflösung (i.d.R. zu WFS) zu erreichen
  • kein direkter Betriebsaufwand für die geodatenhaltende Stelle
  • Bei Änderungen der Service-URL muss diese sowohl in den Metadaten als auch in der GDI-Registry beim Namensraum, der die Zuordnung erhalten hat, gleichermaßen gepflegt werden.
  • grundsätzlicher Pflegeaufwand für Registry-Einträge (abhängig von Zuständigkeiten: ggf. Länder-Kontaktstelle übergeordnet)
  • Performance


  • Der Objektidentifikator wird zu einer aufrufbaren URL. In einer externen Anwendung muss somit nur der Objektidentifikator einmal hinterlegt werden. Der Aufruf des Services (Angabe der Service-URL) entfällt, da dieser von der geodatenhaltenden Stelle in der Registry gepflegt wird.
Administrationsoberfläche zur Diensteverwaltung




  • Der Identifikator des Geo-Objektes (eindeutiger Ressourcenbezeichner) wird gem. Verordnung EG Nr. 1089/2010 (Anhang I 2.1, Identifikator) und Verordnung EG Nr. 1253/2013 (Anhang I (5)) vergeben.
  • Die Service-URL bleibt für den Lebenszyklus des Geodatensatzes in den Metadaten unverändert
  • Der Objektidentifikator zusammen mit der Service-URL muss nur einmal in einer externen Anwendung erfasst werden.
  • Eine Registrierung des Namensraums für die Identifikatoren ist nicht erforderlich
  • Performance


  • Betriebsaufwand für die Admin.-oberfläche zur Diensteverwaltung


  • Service URL muss nur einmal in den Metadaten erfasst werden. Eine weitere Pfege sowie erforderliche Anpassungen erfolgen über die Administrationsoberfläche
  • Auch hier besteht die Möglichkeit, den Objektidentifikator als URL zu erzeugen. In dem Fall wäre dieses Szenario mit dem zum Namensraumregister gleich zu setzen.
Aufruf über die Metadaten der Geoinformationsressource




  • Der Identifikator des Geo-Objektes (eindeutiger Ressourcenbezeichner) wird gem. Verordnung EG Nr. 1089/2010 (Anhang I 2.1, Identifikator) und Verordnung EG Nr. 1253/2013 (Anhang I (5)) vergeben.
  • Der Zugang sowie die Herstellung der Eindeutigkeit erfolgt über die Metadaten der Geoinformationsressource. Dazu ist es erforderlich, dass die Anwendung den Ressourcenidentifikator aus den Metadaten "kennt".



  • Performance
  • kein Betriebsaufwand für eine Anwendung
  • Eine Registrierung des Namensraums für die Identifikatoren ist nicht erforderlich
  • Pfege der Metadaten aussreichend
 
  • Die aktuelle Service URL muss aus den Metadaten der jeweiligen Ressource extrahiert werden.
  • Neben dem Identifikator des Geoobjektes wird auch der Ressourcenidentifikator aus den Metadaten benötigt.
 
  • Der Zugang erfolgt über den eindeutigen und für den Lebenszyklus einer Geoinformationsressource unveränderten Identifikator der Metadaten. Aus diesem muss dann die aktuelle Service URL extrahiert werden.

Kontakt und weiterführende Informationen

Bei weitergehenden fachlichen Fragen zur GDI-DE Registry wenden Sie sich bitte an den Support der GDI-DE.


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